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Beim Kreisjugendring Schwäbisch Hall e. V. können seine Mitgliedsverbände ein zinsloses Darlehen bekommen!

 

Die Förder-Richtlinie des Kreisjugendrings regelt dies wie folgt:

Bei außergewöhnlichen Belastungen kann auf Antrag ein zeitlich befristetes, zinsloses Darlehen gewährt werden. Die Sicherheit der Rückzahlung muss gewährleistet sein.

Über einen solchen Antrag entscheidet in der Regel die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand kann im Einzelfall als Soforthilfe über Anträge mit einem Volumen bis zu 1.500,– Euro entscheiden.

Der Antrag ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Kreisjugendring SHA e. V. zu stellen.

 

Noch Fragen? Werner Benz hilft gerne weiter! Kontakt über info@kjr-sha.de.

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