Förderung Kreisjugendring Schwäbisch Hall e.V.
Beihilfen für Jugendleiterlehrgänge, Seminare und praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Projekte, musisch-kulturelle Veranstaltungen und Materialien.
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Bitte beachten: Es gibt keine Zuschüsse mehr für „Technische Geräte“!
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Förderung für Mitglieder
Sozialfonds: Förderung „Jugenderholungsmaßnahme mit finanziell schwächer Gestellten“
Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, die an Jugenderholungsmaßnahmen teilnehmen, erhalten die Träger der außerschulischen Jugendbildung zusätzlich zur Förderung aus Mitteln des Landesjugendplans (Richtlinien Nr. 8 Jugenderholungsmaßnahmen) Zuschüsse des Landkreises Schwäbisch Hall. Auf Seite 2 des Formulars A1 kann ganz einfach ermittelt werden, wer Zuschüsse erhalten kann.