Schwäbisch Hall e.V.
Unzählige Menschen in Baden-Württemberg sind in ihrer Freizeit neben Ausbildung und Beruf für die Jugendarbeit aktiv. Nicht wenige investieren ein großen Teil ihrer Freizeit und/oder ihres Jahresurlaubs um für Kindern und Jugendlichen Freizeiten, Fahrten oder Zeltlager zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Um für diese verantwortungsvolle Aufgabe gut gerüstet zu sein, nehmen die Ehrenamtlichen an Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungen.
Was viele nicht wissen: Betreuer*innen von Kinder- und Jugendfreizeiten, Zeltlagern und Ausfahrten, aber auch Teilnehmer von Lehrgängen in der Jugendarbeit können sich für ihren Einsatz und/oder ihre Teilnahme freistellen lassen.
Um ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und zu fördern, gibt es in Baden-Württemberg das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“, das einen Mindestanspruch auf Freistellung enthält. Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingehen.
Bei Fragen könnt ihr euch gerne an uns (info@kjr-sha.de) oder den Landesjugendring Baden-Württemberg wenden.
Seit Inkrafttreten des Bildungszeitgesetzes gibt es für Arbeitnehmer in Baden-Württemberg zudem die Möglichkeit, sich bis zu fünf Tage im Jahr unter Fortzahlung der Bezüge für Aus- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen zu lassen.
Mehr Informationen zum Bildungszeitgesetz
Quelle: https://www.ljrbw.de/news-reader/freistellung-fuer-ehrenamtlich-taetige.html