Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Kreisjugendring (KJR) ist freiwillig und beitragsfrei und steht allen Jugendverbänden, Stadt- und Ortsjugendringen und Jugendorganisationen die im Landkreis Schwäbisch Hall tätig sind offen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- sie betreiben Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
- sie haben mindestens 15 Vereins- oder Gruppenmitglieder bis zum Alter von 27 Jahren
- ihre Arbeit erfolgt auf demokratischer Basis
- ihre Angebote sind für alle Jugendlichen offen und frei zugänglich
Wer also diese Beitrittsvoraussetzungen erfüllt, stellt einen formlosen, schriftlichen Antrag an den Vorstand des KJR und legt seine Satzung bzw. Ordnung oder dergleichen bei. Bei der nächsten folgenden Mitgliederversammlung entscheidet dann diese über die Aufnahme.
Für Fragen und Informationen rund um die Mitgliedschaft stehen Euch die Geschäftsstelle und die Vorsitzende zur Verfügung. Mailt einfach eure Fragen an:
info@kjr-sha.de.
Austausch
Der Austausch zwischen KJR und seinen Mitgliedsverbänden funktioniert über ein Patenschaftsmodell: Für einen Verband ist je ein Vorstandsmitglied zuständig. Zweimal im Jahr finden Vollversammlungen für die Mitgliedsverbände statt.
Was manchmal verwirrend ist: Wir haben unsere Geschäftstelle im Landratsamt, gehören aber genau genommen nicht zur Landkreisverwaltung, sondern werden von dieser unterstützt. Seit Ende 2000 hat der KJR verschiedene Aufgaben vom Landkreis übernommen und gleichzeitig erstmals hauptamtliches Personal eingestellt. In unserer Geschäftsstelle sind zwei Personen zu 30% beschäftigt, was erklärt warum nicht immer jemand zu erreichen ist. Werner Benz mit den Schwerpunkten: Förderung, Spielmobil, Vereinsorganisation und Eliska Matousek mit den Schwerpunkten: Fortbildungsprogramm FORUM JUGENDARBEIT, Broschüre SCHÖNE FERIEN, Mädchenarbeit.
Bericht aus der Arbeit des Kreisjugendrings
Präsentation (PDF)