Wie werde ich Mitglied

Wie werde ich Mitglied?

Die Mitgliedschaft im KJR ist freiwillig und beitragsfrei und sie steht allen Jugendverbänden, Stadt- und Ortsjugendringen und Jugenorganisationen die im Landkreis Schwäbisch Hall tätig sind offen, wenn sie Jugenarbeit im Sinne des Kinder- und Jugenhilfegesetzes betreiben, mindestens 15 Vereins- oder Gruppenmitglieder bis zum Alter von 27 Jahren vorhanden sind, die Arbeit auf demokratischer Basis erfolgt und die Angebote für alle Jugendlichen offen und frei zugänglich sind.

Wer diese Beitrittsvoraussetzungen erfüllt, stellt einen formlosen, schriftlichen Antrag an den Vorstand des KJR und legt seine Satzung bzw. Ordnung oder dergleichen bei. Bei der nächsten folgenden Mitgliederversammlung entscheidet dann diese über die Aufnahme.

Für Fragen und Informationen rund um die Mitgliedschaft stehen Euch die Geschäftsstelle und die Vorsitzende/der Vorstand zur Verfügung.

Mailt einfach Eure Fragen durch.