Schwäbisch Hall e.V.
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
JugendleiterInnen engagieren sich:
Sie geben den Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Stimme und setzen sich für die Belange der jungen Generation ein.
Für diese spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben haben sie sich gut vorbereitet:
In einer umfangreichen Ausbildung haben sie sich z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinander gesetzt, sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert, sie haben verschiedene Methoden kennengelernt und sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert.
Als Nachweis für diese Ausbildung können sie anschließend die Jugendleiter/in-Card kurz Juleica beantragen.
Damit verfügen Sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihres gleichen sucht. Die erlernten »Soft-skills« sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.
Für die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA sind folgende Prämissen leitend: Die JULEICA dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, sind bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards erforderlich. Diese bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gelten zugleich als Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 12./13.11.1998 zum Abschnitt 2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter:
Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens die folgenden Inhalte:
Den Bundesländern wird empfohlen, verbindlich zu regeln, dass die oben genannten Ausbildungen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden dürfen.
Quelle: www.juleica.de