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Juleica

juleica karteDie Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

 

Qualität | Legitimation | Anerkennung

Die Juleica steht für Qualität. Nur wer eine Ausbildung nach vorgeschriebenen Standards nachweisen kann, kann die Juleica beantragen. Für die Juleica Inhaber|innen gibt es mittlerweile ein breites Angebot an Vergünstigungen bundesweit und auch hier im Landkreis. Ihr findet sie hier…

Qualifikation

JugendleiterInnen engagieren sich:

  • Woche für Woche in ihrer Jugendgruppe
  • bei der Organisation von Konzerten und Festivals
  • als Teamerinnen und Teamer von Seminaren
  • in Jugendzentren und kommunalen Initativen
  • als Betreuerinnen und Betreuer von Ferienfreizeiten.

Sie geben den Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Stimme und setzen sich für die Belange der jungen Generation ein.

Für diese spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben haben sie sich gut vorbereitet:

In einer umfangreichen Ausbildung haben sie sich z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinander gesetzt, sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert, sie haben verschiedene Methoden kennengelernt und sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert.

Als Nachweis für diese Ausbildung können sie anschließend die Jugendleiter/in-Card – kurz Juleica – beantragen.

Damit verfügen Sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihres gleichen sucht. Die erlernten »Soft-skills« sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.

Bundesweite Qualitätsstandards

Für die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA sind folgende Prämissen leitend: Die JULEICA dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, sind bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards erforderlich. Diese bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gelten zugleich als Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 12./13.11.1998 zum Abschnitt 2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter:

  • Die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten).
  • Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnis in Erster Hilfe im Umfang des »Erste-Hilfe-Lehrgangs« (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) zu erbringen. Diese Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. In landesspezifischen Regelungen kann bestimmt werden, dass im begründeten Ausnahmefall der Standard »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) als ausreichend angesehen wird (6 Zeitstunden entsprechend 8 Schulungseinheiten).
  • Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JULEICA ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens die folgenden Inhalte:

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Den Bundesländern wird empfohlen, verbindlich zu regeln, dass die oben genannten Ausbildungen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden dürfen.

Quelle: www.juleica.de

Juleica - Vergünstigungen in Baden-Würtemberg

Für erwachsene, berufstätige Juleica-Inhaber|innen gibt es einen einmalig ermäßigten Eintritt in die Wilhelma (50 % des Eintritts), die Württembergischen Staatstheater in Stuttgart und das Badische Staatstheater in Karlsruhe (jeweils 10,00 €) und das Haus der Geschichte (1,00 €) in Stuttgart. Infos und Gutscheine: Landesjugendring Baden-Württemberg e.V., Tel.: 0711/16447-0.

Jugendleiter*innen erhalten auf Antrag 26 Euro Zuschuss beim Kauf einer Bahncard. Den Antrag gibt es bei den Jugendverbänden und -ringen oder im Jugendarbeitsnetz BW. Hier findet ihr auch weitere Informationen zu Angeboten und Vergünstigungen für Juleica Inhaber|innen.

Spezial-Angebote für Juleica-Inhaber|innen

Einige Firmen/Organisationen bieten bundesweit besondere Angebote für Juleica-Inhaber|innen an.

Apple:

Für ausgewählte Apple-Produkte bekommen JugendleiterInnen bei Bestellung über unseren besonderen Online-Shop EDU-Rabatte

HP:

HP gewährt Juleica-InhaberInneN in einem speziellen Online-Store bis zu 20% Rabatt auf die gesamte HP-Produktpalette

SEA LIFE

In allen 8 SEA LIFE Centern, die es bundesweit gibt, haben Juleica-InhaberInnen bei Vorlage der Juleica kostenlosen Eintritt. Für Jugendgruppen gibt es stark reduzierte Eintrittspreise, wenn ihr euch vorher anmeldet

Dungeon, Madame Tussauds, Little Big City

Im Berlin Dungeon, Hamburg Dungeon, Madame Tussauds Berlin und Little Big City Berlin haben Juleica-InhaberInnen bei Vorlage der Juleica kostenlosen Eintritt. Für Jugendgruppen gibt es stark reduzierte Eintrittspreise, wenn ihr euch vorher anmeldet!

Freizeitpark Efteling: Angebot für Inhaber der Juleica-Card

Efteling ist der größte Freizeitpark in den Niederlanden mit spannenden und bezaubernden Attraktionen und das ideale Ziel für die ganze Familie, mit Freunden oder mit der Gruppe –und mit speziellen Konditionen für Jugendleiter-innen.

Movie Park Germany

Der Movie Park gewährt 10€ Preisvorteil für Juleica-Inhaber auf den regulären Tagespreis für Erwachsene und Kinder.

Bernhard-Assekurranz:

Spezielle Rechtsschutzversicherung für JugendleiterInnen

3freunde:

10% auf faire Shirts & Hoodies (auch mit eigenen Aufdrucken)

Deutsches Jugendherbergswerk:

Den Inhaber/innen der JULEICA wird die persönliche Mitgliedschaft im DJH kostenlos zur Verfügung gestellt

Schaumstofflager:

Den Inhaber/innen der JULEICA erhalten 10% Rabatt auf Schaumstoffe – z.B. für Tonstudios etc.

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Unzählige Menschen in Baden-Württemberg sind in ihrer Freizeit neben Ausbildung und Beruf für die Jugendarbeit aktiv. Nicht wenige investieren ein großen Teil ihrer Freizeit und/oder ihres Jahresurlaubs um für Kindern und Jugendlichen Freizeiten, Fahrten oder Zeltlager zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Um für diese verantwortungsvolle Aufgabe gut gerüstet zu sein, nehmen die Ehrenamtlichen an Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungen.

Was viele nicht wissen: Betreuer*innen von Kinder- und Jugendfreizeiten, Zeltlagern und Ausfahrten, aber auch Teilnehmer von Lehrgängen in der Jugendarbeit können sich für ihren Einsatz und/oder ihre Teilnahme freistellen lassen.

Um ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und zu fördern, gibt es in Baden-Württemberg das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“, das einen Mindestanspruch auf Freistellung enthält. Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingehen.

Mehr Infos zur Freistellung findet ihr hier:
  • im Bereich „Recht“ im Jugendarbeitsnetz: www.jugendarbeitsnetz.de
  • Den Gesetzestext gibt es unter www.landesrecht-bw.de
  • Die Sportverbände in BW haben eine FAQ zum Gesetz erstellt (Stand: Januar 2017)
  • Informationen zur Freistellung
  • Antrag zur Freistellung

Bei Fragen könnt ihr euch gerne an uns (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder den Landesjugendring Baden-Württemberg wenden.

Seit Inkrafttreten des Bildungszeitgesetzes gibt es für Arbeitnehmer in Baden-Württemberg zudem die Möglichkeit, sich bis zu fünf Tage im Jahr unter Fortzahlung der Bezüge für Aus- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen zu lassen.
Mehr Informationen zum Bildungszeitgesetz

Quelle: https://www.ljrbw.de/news-reader/freistellung-fuer-ehrenamtlich-taetige.html

Infos / Dokumente

Kinderschutz im Ehrenamt

pdfKinderschutz im Ehrenamt:

Eine umfassende Präsentation mit wichtigen Informationen rund um die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetz §72a SGB VIII
könnt ihr euch hier ansehen.

Satzung des KJR Schwäbisch Hall e.V.

pdfSatzung Kreisjugendring Schwäbisch Hall e.V.  (i.d.F. vom 21.11.2022)

Jahresberichte

pdfJahresbericht 2022
pdfJahresbericht 2021
pdfJahresbericht 2020
pdfJahresbericht 2018
pdfJahresbericht 2017

Sonstiges

pdf40 Jahre Kreisjugendring – Artikel im Haller Tagblatt, 18.11.2019, von Kerstin Vlcek

pdf40 Jahre Kreisjugendring Schwäbisch Hall e.V. - Präsentation

pdfUmfrageergebnisse – Jugendarbeit im Landkreis SHA

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