KreisJugendRing Schwäbisch Hall
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Was ist der Kreisjugendring?

Eigentlich steckt im Namen schon alles drin:

  • Der Kreisjugendring ist ein Zusammenschluss (Ring)
  • von Jugendorganisationen (Jugend) im
  • Landkreis Schwäbisch Hall (Kreis).

Alle Verbände, die im Landkreis Jugendarbeit betreiben (gemäß Satzung), können in den Kreisjugendring aufgenommen werden, denn der KJR ist politisch und konfessionell unabhängig. Unter Beachtung der Eigenständigkeit der einzelnen Mitgliedsverbände hat der KJR das Ziel, die gemeinsamen Interessen und Belange der Jugend im Landkreis gegenüber der Öffentlichkeit und den zuständigen Behörden zu vertreten und materiell zu fördern. Was tut der Kreisjugendring ?:

  • Träger der freien Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
  • Verteilung der vom Landkreis für die verbandliche Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Zuschüsse.
  • Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss des Kreistages.
  • Organisation des Fortbildungsprogramms FORUM JUGENDARBEIT.
  • Herausgeber der Broschüre Schöne Ferien – Ferienangebote im Landkreis.
  • Materialverleih Spielmobil: Luftkissen, Videobeamer u.a.
  • Organisation des Arbeitskreises Mädchenarbeit im Landkreis Schwäbisch Hall
  • Sonderförderprogramme für Mitgliedsverbände.
  • Übernahme von Ausfallbürgschaften von Mitgliedsverbänden.
  • Durchführung von eigenen Veranstaltungen zu speziellen Themen (z.B. Jugendwahlveranstaltung)
  • Mitgliedschaft z.B. im Landesjugendring, Radio Stöhrfunk, Netzwerk Jugendarbeit u.a.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Kreisjugendring (KJR) ist freiwillig und beitragsfrei und steht allen Jugendverbänden, Stadt- und Ortsjugendringen und Jugendorganisationen die im Landkreis Schwäbisch Hall tätig sind offen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie betreiben Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
  • sie haben mindestens 15 Vereins- oder Gruppenmitglieder bis zum Alter von 27 Jahren
  • ihre Arbeit erfolgt  auf demokratischer Basis
  • ihre Angebote sind für alle Jugendlichen offen und frei zugänglich

Wer also diese Beitrittsvoraussetzungen erfüllt, stellt einen formlosen, schriftlichen Antrag an den Vorstand des KJR und legt seine Satzung bzw. Ordnung oder dergleichen bei. Bei der nächsten folgenden Mitgliederversammlung entscheidet dann diese über die Aufnahme. Für Fragen und Informationen rund um die Mitgliedschaft stehen Euch die Geschäftsstelle und die Vorsitzende zur Verfügung. Mailt einfach eure Fragen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Austausch

Der Austausch zwischen KJR und seinen Mitgliedsverbänden funktioniert über ein Patenschaftsmodell:

Für einen Verband ist je ein Vorstandsmitglied zuständig. Zweimal im Jahr finden Vollversammlungen für die Mitgliedsverbände statt.

Was manchmal verwirrend ist: Wir haben unsere Geschäftstelle im Landratsamt, gehören aber genau genommen nicht zur Landkreisverwaltung, sondern werden von dieser unterstützt.

Seit Ende 2000 hat der KJR verschiedene Aufgaben vom Landkreis übernommen und gleichzeitig erstmals hauptamtliches Personal eingestellt. In unserer Geschäftsstelle sind zwei Personen zu 30% beschäftigt, was erklärt warum nicht immer jemand zu erreichen ist.

Wie werde ich Mitglied?

Die Mitgliedschaft im KJR ist freiwillig und beitragsfrei und sie steht allen Jugendverbänden, Stadt- und Ortsjugendringen und Jugenorganisationen die im Landkreis Schwäbisch Hall tätig sind offen, wenn sie Jugenarbeit im Sinne des Kinder- und Jugenhilfegesetzes betreiben, mindestens 15 Vereins- oder Gruppenmitglieder bis zum Alter von 27 Jahren vorhanden sind, die Arbeit auf demokratischer Basis erfolgt und die Angebote für alle Jugendlichen offen und frei zugänglich sind.

Wer diese Beitrittsvoraussetzungen erfüllt, stellt einen formlosen, schriftlichen Antrag an den Vorstand des KJR und legt seine Satzung bzw. Ordnung oder dergleichen bei. Bei der nächsten folgenden Mitgliederversammlung entscheidet dann diese über die Aufnahme.

Für Fragen und Informationen rund um die Mitgliedschaft stehen Euch die Geschäftsstelle und die Vorsitzende/der Vorstand zur Verfügung.

Mailt einfach Eure Fragen durch.

Unsere aktiven Mitgliedsverbände aus dem Kreis SHA:

  • BDKJ Dekanat Schwäbisch Hall
  • DLRG Jugend Bezirksjugend Schwäbisch Hall
  • Dorfjugendgemeinschaft Hausen/Rot e.V.
  • EC Jugendarbeit Crailsheim | EC Jugendarbeitskreis Schwäbisch Hall
  • Evangelisches Jugendwerk Bezirk Gaildorf
  • Evangelisches Jugendwerk Blaufelden
  • Evangelisches Jugendwerk Crailsheim
  • Evangelisches Jugendwerk Schwäbisch Hall
  • Jugend im Chorverband Region Kocher
  • Jugendrotkreuz KV Schwäbisch Hall
  • Jugendtreff Wolpertshausen e.V.
  • Junge Liberale KV Schwäbisch Hall
  • Junge Union
  • Jusos Schwäbisch Hall – Hohenlohe
  • Kleintierzüchterjugend KV Crailsheim – Bad Mergenheim
  • Kleintierzüchterjugend KV Schwäbisch Hall
  • Kreisjugendfeuerwehr Schwäbisch Hall
  • Royal Rangers Schwäbisch Hall | Royal Rangers Crailsheim | Royal Rangers Gaildorf
  • Schwäbische Albvereinsjugend
  • Sportkreis Jugend
  • Stadtjugendring Crailsheim
  • Stadtjugendring Schwäbisch Hall e.V

Geschäftsstelle

Unsere Geschäftsstelle findet ihr im Landratsamt Schwäbisch Hall im Zimmer 012 EG. Wir teilen uns das Büro mit Kreisjugendreferent Dietmar Winter.
Ihr erreicht uns telefonisch unter folgender Nummer: +49 1575 48 37 636
Gerne könnt ihr uns auch eine Nachricht hinterlassen (wir rufen so schnell wie möglich zurück) oder uns einfach eine E-Mail schicken.  

Unsere Mitarbeiter/innen:

Nicole Schmidt

Werner Benz 
Ansprechpartner für: Spielmobil, Förderung, Zuschüsse, Finanzen, Vereinsorganisation

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Viola Trumpp

Sabrina Kircher
Ansprechpartner für: Fortbildung & Seminare, Öffentlichkeitsarbeit

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Telefon: +49 1575 48 37 636 

Adresse
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Tel. 0791 / 755-7288

Bankverbindung
Kreissparkasse Schwäbisch Hall
IBAN DE17 6225 0030 0000 1241 68
BIC: SOLADES1SHA

Der Vorstand

Nicole Schmidt1. Vorsitzende
Nicole Schmidt
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Viola Trumpp2. Vorsitzende
Viola Trumpp
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Sonja VölkelBeirätin
Sonja Völkel
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Dietmar WinterBeratendes Mitglied
Dietmar Winter
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Werner BenzBeratendes Mitglied
Werner Benz
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Vorname Nachname...
Vorname Nachname
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Jahresberichte &
Satzung des Vereins

Jahresberichte

pdfJahresbericht 2022
pdfJahresbericht 2021
pdfJahresbericht 2020
pdfJahresbericht 2018
pdfJahresbericht 2017

Satzung des KJR Schwäbisch Hall e.V.

pdfSatzung Kreisjugendring Schwäbisch Hall e.V. (i.d.F. vom 21.11.2022)

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